Bei dem Beatmungsventil BV 808 handelt es sich um eine Zusatzausstattung für Gasdruckregelgeräte, die dann zum Einsatz kommen muss, wenn darauf verzichtet werden soll, eine Atmungsleitung vom Aufstellungsort des Gasdruckregelgerätes innerhalb eines Gebäudes, nach außen zu führen.
In Übereinstimmung mit § 7.5 der EN 12186:2000+Al garantiert der Einsatz des BV 808, das im Falle eines Defektes der Arbeitsmembran ein Gasaustritt aus dem Atmungsanschluß des Gasdruckregelgerätes oder der Sicherheitabsperreinrichtung von mehr als 30I/h verhindert wird.